Neues aus dem Vorstand

Auf seiner Vorstandssitzung am 07. August 2024 hat der Vorstand beschlossen, dass die Satzung vom 28.06.2003 mit der Ergänzung vom 06.03.2004 geändert werden soll.


§ 9 (4) soll dahingehend geändert werden, dass der Kreisschwimmtag nur noch alle zwei Jahre stattfindet. Ferner soll auch geändert werden, dass die Ein­ladung zum Kreisschwimmtag auch über Veröffentlichung auf der Homepage erfolgen kann und nicht nur durch Rundschreiben.


Andere Paragrafen und Bestimmungen, die sich durch diese Änderung ergeben, werden zeitnah bekannt gegeben, damit beim Kreisschwimmtag darüber abgestimmt werden kann.